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Online-Berechnung Ihrer Einsparungsmöglichkeiten

Sie möchten Ihr Pensionskassengeld oder Freizügigkeitsguthaben beziehen?

Berechnen Sie hier welchen Betrag Sie nach Abzug von Steuern und Spesen ausbezahlt bekommen können.

Sofern Sie nach dem 1. Juni 2007 in einem EU/EFTA-Staat wohnhaft und dort sozialversichert sind, kann eine Auszahlung des BVG-Anteils Ihres Pensionskassenguthabens nicht mehr erfolgen. Der BVG-Anteil muss indessen auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto bis fünf Jahre vor Ihrer ordentlichen Pensionierung belassen werden. Dies hat auch Vorteile: so können Sie diesen Betrag steuerbefreit anlegen und bis zu 5 Jahre nach Pensionierung steueroptimiert beziehen.

Alle notwendigen Angaben zur Berechnung finden Sie auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis.

 

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